Er beantragte u.a., dass das gegen ihn geführte Strafverfahren mit neuen und unbefangenen Richtern und der Einsetzung der ursprünglichen Kläger sowie der Einvernahme von Zeugen neu aufgerollt werde. Ganz allgemein solle das Bundesgericht untersuchen, wie sich die korrupte psychiatrische Justiz mit den 2 Grundrechten in der Bundesverfassung vertrage. Die Verfahrensleitung stellte zuhanden des Beschwerdeführers fest, dass gestützt auf die Beschwerde seines amtlichen Verteidigers ein Beschwerdeverfahren eröffnet worden sei (pag. 199 f. Akten Beschwerdekammer).