123 f. Akten Beschwerdekammer). Der Beschwerdeführer reichte am 29. April 2020 nebst einer Eingabe an (alt) Oberrichter Stucki persönlich eine Beschwerde ein (Posteingang: 13. Mai 2020; pag. 133 ff. Akten Beschwerdekammer). Darin lehnte er sowohl den Beschluss des Regionalgerichts vom 6. März 2020 als auch sämtliche anderen Urteile in den bisherigen Zivil- und Strafprozessen ab. Er beantragte u.a., dass das gegen ihn geführte Strafverfahren mit neuen und unbefangenen Richtern und der Einsetzung der ursprünglichen Kläger sowie der Einvernahme von Zeugen neu aufgerollt werde.