Am 12. Juli 2018 verfügten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) die Aufhebung der stationären Massnahme wegen Aussichtslosigkeit und beantragten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) am 15. August 2018 die Anordnung der Verwahrung des Beschwerdeführers. Mit Beschluss vom 6. März 2020 hiess das Regionalgericht den Antrag der BVD auf Anordnung einer Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 StGB gut; der Beschwerdeführer wurde gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB verwahrt und die Kosten von insgesamt CHF 50'217.70 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.