4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin, a.v.d. Fürsprecher B.________ - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsident AI.________ (mit den Akten) - Staatsanwältin C.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 3. Juni 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: