Die Zahl der Neuinfektionen ist aufgrund der vom Bund getroffenen Massnahmen zurückgegangen. Davon, dass die getroffenen Massnahmen – insbesondere die Hygiene- und Abstandsvorschriften – nicht wirksam wären, kann nicht gesprochen werden. Bisher hat die schrittweise Lockerung der Massnahmen glücklicherweise auch nicht zu einem besorgniserregenden Anstieg der Neuinfektionen geführt. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Situation wieder verschärfen könnte. Auch dies rechtfertigt indessen keine Haftentlassung.