Es wäre einzig dem Zufall geschuldet, wenn ausgerechnet das Regionalgefängnis AH.________ resp. dessen Insassen und Gefängnisangestellte vom Covid-19-Virus verschont bleiben würden, zumal damit gerechnet werden müsse, dass bei einer weitgehenden Aufhebung der behördlich verfügten Restriktionen Neuinfektionen innert Wochen bis Monaten wieder deutlich ansteigen würden und erneut eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen werde. 11.5.2 Diese Argumentation lässt die Untersuchungshaft ebenfalls nicht unverhältnismässig werden. Zum einen besteht nach wie vor ein öffentliches Interesse an der Haftbelassung.