Abgesehen davon, dass die Beschwerdeführerin auch ohne Ausweispapiere die Schweiz verlassen könnte, ist eine Ausweis- und Schriftensperre bei ausländischen Staatsangehörigen von beschränkter Wirkung, kommt doch schweizerischen Strafbehörden ausländischen Behörden gegenüber keine Autorität zu. Die Schweiz kann ausländischen Behörden nicht verbieten, neue Ausweise auszustellen (Urteil des Bundesgerichts 1B_358/2019 vom 5. August 2019 E. 4 mit Hinweisen). 11.5 Weiter beruft sich die Beschwerdeführerin auf ihr Recht auf Gesundheit und macht angesichts der derzeitigen Covid-19-Situation eine Verletzung desselben geltend.