Die Staatsanwaltschaft hält weiter in ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2020 zutreffend fest, dass das vorliegende Verfahren kein Durchschnittsverfahren ist und dementsprechend hinsichtlich Verfahrensdauer auch nicht mit einem solchen verglichen werden kann. Die Kantonspolizei hat viele Hausdurchsuchungen durchgeführt und unzählige Unterlagen etc. sichergestellt.