Ein Teil dieser Betroffenen sei grundsätzlich zur Aussage bereit. Die entsprechenden Abklärungen seien noch nicht abgeschlossen und es sei zu erwarten, dass weitere Opfer aussagebereit sein werden. Dass das Risiko von Drohungen und Beeinflussungen alles andere als aus der Luft gegriffen sei, ergebe sich zum einen aus den letzten Sommer gemachten Aussagen von L.________, zum anderen aus einer Meldung der Rechtsvertreterin von L.________, Fürsprecherin AG.________, vom 28. Februar 2020, wonach nach den Anhaltungen des Ehepaars A.________ und von F.___