https://www.20min.ch/fr/story/ condamne-a-six-ans-pour-traite-d-etres-humains-418471490368). Sie folgert weiter zu Recht, dass diese Auslegung dazu führt, dass auch die Variante von «ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen» als «Ausbeutung der Arbeitskraft» gelten muss, bei denen die besondere Verletzlichkeit ausgenützt wird, um den Opfern Bedingungen aufzuerlegen, die offensichtlich in einem Missverhältnis zu den objektiv geschuldeten Arbeitsbedingungen stehen. Aufgrund der glaubhaften Aussagen von L.________ ist davon auszugehen, dass sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt gewesen, ihr der Pass abgenommen und der Lohn – zumindest vorübergehend – vorenthalten worden ist.