Dies bedeutet Folgendes: Es sind nicht nur jene vom Verbot des Menschenhandels geschützt, die von einem Täter angesprochen werden und sich auf sein ausbeuterisches Angebot einlassen, weil er sie dazu zwingt, sie über die effektiven Bedingungen der Tätigkeit täuscht oder sie wegen ihrer verzweifelten Lage keine bessere Wahl haben, als das ausbeuterische Angebot anzunehmen.