liche Gewalt, Erpressung oder Passentzug). Der Kontakt zur Beschwerdeführerin in Serbien sei via Bekannte zustande gekommen (Einvernahme von M.________ vom 14. Januar 2020, 11:00 Uhr, Z. 353-361; 18:10 Uhr Z. 334 ff.; Einvernahme von N.________ vom 17. Januar 2020 Z. 190 ff.). Sowohl N.________ als auch M.________ sind ihren Angaben zufolge wegen ihrer schlechten wirtschaftlichen Situation auf zusätzliches Einkommen angewiesen gewesen. Alternativen hätten sie keine gehabt (vgl. Einvernahmeprotokoll von N.________ vom 14. Januar 2020 Z. 179 ff. und vom 17. Januar 2020 Z. 117 f., Z. 166 f. und Z. 430: Wir müssen diese Arbeit machen, um zu überleben; Einvernahmen von M.__