N.________ und M.________, welche ebenfalls für die Beschwerdeführerin tätig gewesen waren, gaben zu Protokoll, dass sie extrem lange und harte Arbeitstage gehabt hätten, anders, als ihnen in P.________ (Ort) gesagt worden sei (von 07:00-23:00 Uhr, häufig auch länger, jederzeit auf Abruf und häufig auch in der Nacht, v.a. wegen des zahnenden Babys; vgl. etwa Schilderung in der Einvernah-