8 können. Schliesslich sei sie für knapp zwei Monate geblieben, wofür sie am Ende CHF 2'700.00 erhalten habe. Dem Ehemann der Beschwerdeführerin habe sie CHF 150.00 für die Fahrt nach Genf zahlen müssen (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 149 ff.). Später sei sie von der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann bedroht worden (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 192 ff., auch zum Folgenden). Als sie auf Frage der Beschwerdeführerin, ob sie wieder zurückkommen wolle, gesagt habe «nie im Leben», habe die Beschwerdeführerin ihrer Mutter gegenüber Drohungen ausgesprochen. Sie habe ihr (L.___