_, die beide den Pass hätten behalten können, sei davon auszugehen, dass sie sich – mit Blick auf ihre prekäre wirtschaftliche Lage in Serbien – ihrem Schicksal gefügt hätten. Aufgrund der Aussagen von M.________ vom 17. Januar 2020, wonach sich die Beschwerdeführerin ihnen gegenüber so verhalten habe, dass sie immer mehr geleistet hätten, und gesagt habe, dass sie die Jacke unter den Arm nehmen und zurück nach Serbien gehen könnten, wenn sie nicht gut arbeiten würden, bestehe der Verdacht, dass die Beschwerdeführerin Kenntnis von der prekären wirtschaftlichen Lage gehabt und dieses Wissen gezielt eingesetzt habe.