Das selbstbestimmte Einverständnis, d.h. die in Kenntnis der konkreten Sachlage erteilte und dem tatsächlichen Willen entsprechende Zustimmung, schliesst Menschenhandel aus. Ob eine Person selbstbestimmt gehandelt hat, ist anhand der konkreten Umstände zu beurteilen. Befindet sich die Person in einer Situation besonderer Verletzlichkeit, kann sie in der Regel nicht gültig einwilligen. Typisch sind Fälle, in denen junge, aus dem Ausland kommende Frauen unter Ausnützung einer besonderen Situation der Verletzlichkeit beispielsweise zur Prostitution engagiert werden.