Die Beschwerdeführerin gibt zu, dass sie seit ein paar Jahren diverse Frauen aus Serbien hier für sich illegal hat arbeiten lassen. Weitergehend bestreitet sie jedoch die gegen sie erhobenen Vorwürfe, insbesondere denjenigen, dass sie Menschenhandel betrieben habe. 4.2 Des Menschenhandels macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans. Das Anwerben eines Menschen zu diesen Zwecken ist dem Handel gleichgestellt.