Ferner erfolgten diverse Einvernahmen (u.a. mit den drei Beschuldigten, mit den Arbeitnehmerinnen [d.h. den Privatklägerinnen L.________, M.________ und N.________ sowie weiteren Arbeitnehmerinnen, die in der Nachbarswohnung der Beschwerdeführerin untergebracht waren], mit einer Nachbarin der Beschwerdeführerin [O.________] und mit Mitarbeiterinnen von Liegenschaftsverwaltungen). Die Beschwerdeführerin gibt zu, dass sie seit ein paar Jahren diverse Frauen aus Serbien hier für sich illegal hat arbeiten lassen.