3 Schreiben mit entsprechenden Vorwürfen eingegangen sei. Später erhielt die Kantonspolizei ein weiteres anonymes Schreiben. Das Ehepaar A.________ und die Tochter der Beschwerdeführerin, F.________, wurden am 14. Januar 2020 je in ihren Wohnungen in der Überbauung I.________ in D.________ angehalten. In der Nachbarswohnung des Ehepaars A.________ konnten vier Serbinnen angetroffen werden. Zwei weitere Frauen hielt die Kantonspolizei Bern in der Liegenschaft Chalet J.________ an. Dieses Chalet gehört einem Kunden der Beschwerdeführerin, K.___