a AIG], Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung [Art. 117 AIG]) begangen zu haben. Dem Haftantrag vom 15. Januar 2020 (Akten KZM 20 39) kann dazu entnommen werden, dass Anfang des Jahres 2019 bei der Kantonspolizei Bern ein anonymes