Mitbeschuldigt werden auch ihre Tochter (F.________) und ihr Ehemann (H.________). Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschwerdeführerin Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft in der Rolle als Anwerberin vor. Gleichzeitig ermittelt sie wegen gewerbsmässigen Wuchers, Erpressung und Nötigung. Daneben steht sie im dringenden Verdacht, qualifizierte Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20; Erleichtern des illegalen Aufenthalts mit Bereicherungsabsicht [Art. 116 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Abs. 3 Bst. a AIG], Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung [Art.