_, am 8. Mai 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Sie beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – das Folgende: 1.1. Es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Beschwerdeführerin aus der Haft zu entlassen; 1.2. Eventualiter: Sollte das Obergericht entgegen der Ausführungen der Verteidigung vom Vorliegen eines Haftgrundes ausgehen, seien die nachfolgend aufgelisteten Ersatzmassnahmen i.S.v. Art. 237 StPO für die Dauer von drei Monaten kombiniert anzuordnen: