___ und deren kleinen Tochter empfangen. 11.5 Auf das Argument, wonach sich eine Haftbelassung auch nicht mit Blick auf weitere Einvernahmen rechtfertigen liesse und die bisherigen parteiöffentlichen Befragungen wenig Aufschluss über seine Person gegeben haben sollen, braucht mit Blick auf das zum vermuteten Tatbeitrag und zur Kollusionsgefahr Gesagte nicht weiter eingegangen zu werden. 11.6 Die Untersuchungshaft erweist sich demnach auch unter Verhältnismässigkeitsaspekten als rechtens.