Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Situation wieder verschärfen könnte und das Amt für Justizvollzug bei sich abzeichnenden Infektionen weitere Schutzmassnahmen für Risikopersonen treffen müsste, so dass die Haftsituation gegebenenfalls unter diesem Gesichtspunkt neu beurteilt werden müsste. Abgesehen davon, dass Anhaltspunkte dafür fehlen, dass dies demnächst nötig werden könnte, würde eine veränderte Situation nicht zu einer automatischen Haftentlassung führen.