Die getroffenen Massnahmen – insbesondere die Hygiene- und Abstandsvorschriften – dürfen somit als wirksam bezeichnet werden. Bisher hat die schrittweise Lockerung der Massnahmen glücklicherweise auch nicht zu einem besorgniserregenden Anstieg der Neuinfektionen geführt. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Situation wieder verschärfen könnte und das Amt für Justizvollzug bei sich abzeichnenden Infektionen weitere Schutzmassnahmen für Risikopersonen treffen müsste, so dass die Haftsituation gegebenenfalls unter diesem Gesichtspunkt neu beurteilt werden müsste.