Der Aufwand für die Auswertung der Unterlagen und Daten muss als gross bezeichnet werden (vgl. Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 6. April 2020). Trotz den – durch das neuartige Corona-Virus bedingten – Einschränkungen wird dem Beschleunigungsgebot ausreichend Rechnung getragen. Dafür, dass die Kantonspolizei nicht ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung stellen würde, bestehen keine Hinweise. Gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 6. April 2020 befassen sich allein schon zwei Mitarbeiter nur mit dem Herausfiltern der Daten.