Von seiner Rente könnte er jedoch in Serbien gut leben. In der Vergangenheit reiste er rund zweimal pro Jahr nach Serbien. Dort verfügt er über soziale Kontakte (u.a. lebt sein Sohn in Serbien). Ohnehin besteht der Wunsch, nach Serbien zurückzukehren (Hafteinvernahme des Beschwerdeführers vom 14. Januar 2020 Z. 69 ff.). Weiter besitzt das Ehepaar A.________ mehrere Wohnungen in Serbien. Demgegenüber ist die von ihnen in F.________ (Ort) bewohnte Abwartswohnung – ebenso wie die Abwartsstelle – von der Stockwerkeigentümergesellschaft E.________ gekündigt worden.