Es gilt vorliegend zu vermeiden, dass der Beschwerdeführer sich betreffend seine Rolle mit den Beschuldigten abzusprechen oder auf die (mutmasslichen) Opfer einzuwirken versucht. Zusammengefasst bestehen ernsthafte Anhaltspunkte, dass sich der Beschwerdeführer in Freiheit insbesondere mit der ebenfalls beschuldigten Stieftochter absprechen und mit den (mutmasslichen) Opfern sowie der ihn belastenden L.________ Kontakt aufnehmen und versuchen könnte, auf deren Aussageverhalten Einfluss zu nehmen.