Ihren Aussagen kommt im Verfahren entscheidende Bedeutung zu. Auch wenn seine Ehefrau die Organisation der Arbeitskräfte inne gehabt hatte, ist nicht ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer weitere mutmassliche Opfer namentlich kennt, zumal die Ortschaft M.________ relativ klein sein soll. Beeinflussungsversuche seinerseits sind somit nicht ausgeschlossen. Dasselbe gilt bezüglich I.________. Auch wenn sie bereits parteiöffentlich einvernommen worden ist, ist auch sie betreffend weiterhin von Kollusionsgefahr auszugehen.