Die koordinierte Aktion der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften bzw. gegen die Ehefrau und Stieftochter des Beschwerdeführers sowie gegen ihn selbst erfolgte erst im Januar 2020. Die anschliessenden Einvernahmen, insbesondere auch diejenigen der angehaltenen Arbeiterinnen, und die (teilweise bereits erfolgte) Auswertung von sichergestellten Unterlagen/Daten ermöglich(t)en weitere Identifikationen von mutmasslichen Opfern. Der Sachverhalt ist noch nicht umfassend abgeklärt. Somit ist an den Nachweis von Kollusionsgefahr kein allzu strenger Massstab zu stellen.