In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2020 weist die Staatsanwaltschaft weiter darauf hin, dass der Beschwerdeführer von den drei Privatklägerinnen schwer belastet werde. Delikte wie Menschenhandel und entsprechende Ausbeutungsdelikte seien Vieraugendelikte, bei denen oftmals Aussage gegen Aussage stehe. Es bestehe die Gefahr, dass die Beschuldigten weitere Zeuginnen finden und diese einschüchtern könnten, so dass diese nichts mehr sagen wollten oder gar die Situation be-