Z. 201 ff., auch zum Folgenden). Nach diesem Zusammentreffen soll er die damals anwesenden Arbeitnehmerinnen gerufen und sie dahingehend instruiert haben abzustreiten, für das Ehepaar A.________ zu arbeiten. Zu den Tatbeiträgen des Beschwerdeführers gehört auch, dass er die Arbeitnehmerinnen unter Druck gesetzt haben soll, als er