Dass seine effektiven Tatbeiträge und seine Beteiligungsrolle (Mittäter oder Gehilfe) noch nicht abschliessend geklärt sind, schadet nicht. Die Rollenverteilung zwischen den Beschuldigten ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und die abschliessende konkrete Würdigung fällt nicht in die Aufgabe eines Haftgerichts, sondern hat durch das Sachgericht zu erfolgen. Zumindest derzeit deutet einiges auf arbeitsteiliges Vorgehen und damit Mittäterschaft hin.