EMRK bestätigt. So bietet ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht freiwillig an, wenn der Arbeitgeber seine Macht missbraucht oder von der Verletzlichkeit seiner Arbeiter profitiert, um sie auszubeuten (EGMR 21884/15 [Chowdury und andere vs. Griechenland] vom 30.3.2017, § 96.). Damit bezieht der EGMR nicht nur klassische nötigende Verhaltensweisen in die Qualifikation einer Tätigkeit als