Sie hätten zusammen telefoniert. Die Ehefrau des Beschwerdeführers habe konkret von dieser Familie erzählt, dass diese zwei Kinder habe und sie Babysitten werde (Einvernahmeprotokoll vom 17. Januar 2020 Z. 190 ff.). J.________ wiederum gab an, sie habe einen Anruf erhalten, dass es eine Chance gebe, in die Schweiz zu kommen und gutes Geld zu verdienen. Ihre gemeinsame Bekannte habe angerufen. Sie (die Ehefrau des Beschwerdeführers) habe ein Mädchen gesucht, das in der Schweiz arbeiten wolle, und habe ihre gemeinsame Bekannte gefragt, ob sie jemanden kennen würde. Jemand der für CHF 1‘500.00 arbeite.