So sagte die Privatklägerin I.________, die Ehefrau des Beschwerdeführers sei im Februar 2018 an ihrem Arbeitsort im Schuhgeschäft in M.________ erschienen und habe die Sache mit der Agentur für Reinigung und Kinderhütedienst, die ihre Tochter betreibe, erwähnt (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 45 ff.). K.________ berichtete, ursprünglich habe die Ehefrau des Beschwerdeführers ihre Schwester für Arbeit angefragt. Da diese jedoch nicht gekonnt habe, habe sie sie (K.________) vorgeschlagen. Ihre Schwester habe sie mit der Ehefrau des Beschwerdeführers zusammengebracht. Sie hätten zusammen telefoniert.