_ gab an, dass der Beschwerdeführer ihr auch Anweisungen gegeben und Arbeiten zugeteilt habe (Einvernahme vom 17. Januar 2020 Z. 468 f.). 6.3.3 Menschenhandel – wofür sich der Beschwerdeführer als Mittäter oder Gehilfe verantwortlich gemacht haben soll – liegt wie erwähnt vor, wenn drei Elemente vereint sind: eine Handlung, ein Mittel und ein Zweck. Soweit die Tathandlung betreffend beruft sich die Staatsanwaltschaft zum einen auf die durch die Ehefrau erfolgte «Anwerbung», andererseits auf den vom Beschwerdeführer teilweise mitorganisierten Transfer der Betroffenen in die Ausbeutungssituation in N.____