Der Beschwerdeführer habe ihr sodann von (noch) schlimmeren Arbeitsbedingungen in anderen Chalets berichtet (Einvernahme vom 14. Januar 2020, 18:10 Uhr, Z. 271 ff.). Es sei auch der Beschwerdeführer gewesen, der ihr und Olivera das Geld mit dem Lohn gebracht habe (Einvernahme vom 17. Januar 2020 Z. 377 f.). Er sei öfter gekommen, um sie zu überwachen und dann seiner Ehefrau zu rapportieren (Einvernahme vom 17. Januar 2020 Z. 606 ff.). K.________ gab an, dass der Beschwerdeführer ihr auch Anweisungen gegeben und Arbeiten zugeteilt habe (Einvernahme vom 17. Januar 2020 Z. 468 f.).