Wenn man nach Hause gekommen sei, habe man häufig eine Türe knallen hören oder Geräusche, wie wenn jemand wegrennen und sich verstecken würde. Bei den von den Frauen zu verrichtenden Arbeiten habe es sich um Putzarbeiten und Kinderhütedienste in verschiedenen Chalets in N.________ (Ort) gehandelt (zum Ganzen: Einvernahmeprotokoll von L.________ vom 3. April 2020, Akten KZM 20 436). 6.3.2 Soweit den Beschwerdeführer betreffend lässt sich den Aussagen der drei Privatklägerinnen Folgendes entnehmen: I.________ gab an, dass die Reise in die Schweiz mit grosser Wahrscheinlichkeit vom Beschwerdeführer organisiert worden sei.