Dem Beschwerdeführer habe sie CHF 150.00 für die Fahrt nach Genf zahlen müssen (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 149 ff.). Später sei sie von der Ehefrau des Beschwerdeführers und dem Beschwerdeführer bedroht worden (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 192 ff., auch zum Folgenden). Als sie auf Frage der Ehefrau des Beschwerdeführers hin, ob sie wieder zurückkommen wolle, gesagt habe «nie im Leben», habe die Ehefrau des Beschwerdeführers ihrer Mutter gegenüber Drohungen ausgesprochen.