Körperlich sei dies kaum auszuhalten gewesen. Sie habe nur zweimal am Tag etwas zu essen gekriegt (meist Teigwaren und Eier) und keine Gelegenheit gehabt, sich etwas zu Essen zu kaufen, weshalb sie vorwiegend Hunger gehabt habe (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 379 ff.). Die Putzarbeiten in der Schweiz habe sie so ausführen müssen, dass sie möglichst von niemandem gesehen worden sei. Jede Aussenarbeit wie Fenster- oder Terrassenreinigung habe früh am Morgen, um ca. 06:00 Uhr, erledigt werden müssen und sie habe tagsüber nicht auf den Balkon oder an die Fenster gehen dürfen (Einvernahmeprotokoll vom 6. Juni 2019 Z. 71 f. und 102 f.).