7 mitglieder aus Serbien (z.B. sein Sohn) zu Besuch in F.________ (Ort) gewesen seien, welche ihm dann auch mal geholfen hätten. Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, nie als Arbeitgeber agiert zu haben. Weder die Aussagen der Arbeiterinnen noch die im Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 6. April 2020 erwähnten informellen Befragungen weiterer mutmasslicher Opfer liessen einen anderen Schluss zu. Nicht er, sondern seine Ehefrau werde als treibende Kraft genannt.