Damit, dass seine Ehefrau I.________ den Pass weggenommen oder die Frauen unter Druck gesetzt haben soll, habe er nichts zu tun. Grundsätzlich könne ihm das Verhalten seiner Ehefrau nicht angerechnet werden. Dass er die Reisen mit grosser Wahrscheinlichkeit organisiert haben soll, stelle eine reine Vermutung von I.________ dar und werde von keiner der anderen Frauen gestützt. Ebenfalls sei gestützt auf die bisherigen Aussagen äusserst unwahrscheinlich, dass er beim Anwerben der Frauen in Serbien involviert gewesen sein könnte.