Vieles würde auf ein arbeitsteiliges Vorgehen hindeuten ([Mit-] Empfang von I.________ und J.________, Chauffeurdienste, Aushändigung des Lohnes, Überwachung der Arbeiterinnen und Rapportierung an die Ehefrau, Erteilung von Anweisungen und Arbeitszuteilung, Beherbergung), was dadurch unterstützt werde, dass die Beschuldigten verwandt bzw. verheiratet seien. Ausserdem habe der Beschwerdeführer als Ehepartner von den Einkünften seiner Ehefrau profitiert. Gemäss Aussagen von I.________ habe er sie mit Drohungen davon abzuhalten versucht, zur Polizei zu gehen.