Die Kantonspolizei Bern stellte anlässlich der Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten zahlreiche Dokumente und elektronische Geräte sicher. Zudem edierte sie bei diversen mutmasslichen Auftraggebern und bei Immobilienverwaltungen Unterlagen. Ferner erfolgten diverse Einvernahmen (u.a. mit den drei Beschuldigten, mit den Arbeitnehmerinnen [d.h. den Privatklägerinnen I.________, J.________ und K.________ sowie weiteren Arbeitnehmerinnen, die in der Nachbarswohnung untergebracht worden waren], mit einer Nachbarin des Ehepaars A.________ [L.________] und