4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Stellung seiner Ehefrau als Arbeitgeberin für serbische Reinigungs- und Haushaltsangestellte bei Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft mitgewirkt zu haben (derzeit in der Rolle als Mittäter; jedoch mindestens als Gehilfe). Gleichzeitig wird ihm eine (mittäterschaftliche) Beteiligung an gewerbsmässigem Wucher und mindestens in einem Fall an Erpressung und Nötigung vorgeworfen. Daneben soll er u.a. gemeinsam mit seiner Frau qualifizierte Widerhandlungen gegen das Auslän- der- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20;