_, am 8. Mai 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – das Folgende: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 27. April 2020 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter seien folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen: - Ausweis- und Schriftensperre; - Electronic Monitoring; - Hausarrest;