(nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 17. Januar 2020 für eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 13. April 2020, in Untersuchungshaft versetzt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft am 27. April 2020 um sechs Monate, d.h. bis 13. Oktober 2020. Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 8. Mai 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde.