Eine Aus- weis- oder Schriftensperre kann den Beschwerdeführer nicht von einem Untertauchen im Inland oder einem Verlassen der Schweiz ohne Papiere abhalten. Auch die elektronische Überwachung stellt in der im Kanton Bern zur Verfügung stehenden Form keine gleich geeignete Massnahme dar, da sie eine Flucht nicht verhindern, sondern lediglich bewirken könnte, dass ein Alarm ausgelöst und die Flucht rascher erkannt würde (vgl. allgemein Urteil des Bundesgerichts 1B_348/2018 vom 9. August 2018 E. 6.2.5). Gleiches gilt für die Auflage, sich regelmässig bei einer