6. Verhältnismässigkeit 6.1 Die Verteidigung führt verschiedene Ersatzmassnahmen auf, welche es ihrer Ansicht nach erlauben würden, der Fluchtgefahr entgegenzuwirken: Ausweis- bzw. Schriftensperre, Hausarrest (allenfalls verbunden mit electronic monitoring) oder die Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden. Weiter erachtet sie die Verlängerung der Untersuchungshaft in Anbetracht der zur Diskussion stehenden Delikte als völlig unverhältnismässig. Keine der vorgeworfenen Straftaten erreiche eine Schwere, welche die weitere Untersuchungshaft rechtfertigen würde.